25 Jahre Kapillarrohrmatten unter dem Markennamen „KaRo“

Einblicke in die Patent- und Schutzrechtsarbeit der BeKa Heiz- und Kühlmatten GmbH

Seit Erfindung der Kunststoff-Kapillarrohrmatten für die Flächenheizung und Flächenkühlung gehören Inhaber und Mitarbeiter der BEKA zu den Wegbereitern dieser innovativen Klimatechnik. Der Ursprung der Kapillarrohrtechnik geht zurück auf den deutschen Erfinder und Unternehmer Donald Herbst. Der diplomierte Klimaingenieur war bis 1989 Direktor für Technik und Vertrieb der Dr. Walter Herbst AG, die mit 800 Mitarbeitern zu den größten Klimafirmen Deutschlands gehörte. Er ist heute Gesellschafter der BeKa Heiz- und Kühlmatten GmbH.

Geburtsstunde der KaRo-Kapillarrohrmatte
Vor nunmehr 25 Jahren, am 20. Januar 1986, meldete Donald Herbst unter dem alten Aktenzeichen H55499 die Marke „Ka.Ro“ für die von ihm erfundenen Kapillarrohrmatten an. Seither ist die Marke KaRo international die schlechthin bekannte Marke für Kapillarrohrmatten. Die Marke ist im In- und Ausland mit zahlreichen Patenten zur Anwendung und zur Herstellung von Kapillarrohrmatten untersetzt.

Weiterentwicklung bei BEKA
Mit Gründung der BeKa Heiz- und Kühlmatten GmbH 1996 wurde die stets mit der Weiterentwicklung der Kapillarrohrmatten zusammenhängende Schutzrechts- und Patentstrategie konsequent weitergeführt.
BEKA nutzt dabei die Kompetenz der renommierten Anwaltskanzleien Maikowski & Ninnemann aus Berlin und Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäuser aus München/Berlin für Patentanmeldungen und für die permanente Überwachung der Schutzrechtssituation im Wettbewerb.
Gleich von Anfang an setzte die Firma BEKA mit insgesamt 20 Schutzrechtsanmeldungen von Patenten und 7 Gebrauchsmustern ein Zeichen für die Durchgängigkeit der technischen Weiterentwicklung der Produkte und Verfahren. Jährlich kommen hier neue Anmeldungen hinzu.

Weiterführung der Marke KaRo
Im Jahr 2008 kaufte BEKA die Marke „KaRo“ und übernahm alle Rechte an der Vermarktung. Damit verbunden waren zugleich Nutzungsrechte von mehreren Patenten des Erfinders Donald Herbst, durch die BEKA weiter gestärkt wird.

Eigene Entwicklungen in der Maschinentechnik
Heute werden die Erfindungen und Markenrechte der BeKa Heiz- und Kühlmatten GmbH durch 6 bestätigte Patente, 7 Gebrauchsmuster und 2 Marken geschützt.
Eine besondere Bedeutung auf der umfangreichen Liste von Schutzrechten kommen dem Patent DE 19725326.1-09 und der Anmeldung DE102006061995.1 zu. Mit diesen sichert sich BEKA die Erfindungen zur Ausführung der speziellen Maschinenteile an der Schweißheizung in den drei Hauptmaschinen. Das ist der Kern des BEKA Know-Hows. Aus diesem Grund wurde das Patent sogar in China angemeldet und sichert damit den Export auch in diese aufstrebende Region ab.
BEKA zeigt, dass es auch für ein mittelständisches Unternehmen unbedingt erforderlich ist, mit einer strategisch aufgestellten Schutzrechtsarbeit die eigenen Erfindungen zur Sicherung des technischen und technologischen Fortschritts zuverlässig zu schützen.

Permanente Innovation für eine sichere Zukunft
Ein Grundsatz galt bei BEKA von Beginn an: Freiheit von fremden Schutzrechten, sowohl für die Herstellung und für die erforderliche Maschinentechnik als auch für die konstruktive Ausführung der Kapillarrohrmatten selbst und ihrer Anwendung.
BEKA fertigt nur auf Maschinen, die aus der eigenen Entwicklung heraus, speziell für BEKA gebaut wurden. Die uneingeschränkte Einhaltung dieses Grundsatzes sichert für die BEKA-Kunden jederzeit und auch in Zukunft die zuverlässige Belieferung mit Kapillarrohrmatten. Die Erfolgsgeschichte der „KaRo“ Kapillarrohrmatten geht damit ungehindert weiter.

Website:  KARO Heating-Cooling Systems