TÜV sagt: Brand kein Problem

Neues Gutachten zur Brandsicherheit

TÜV NORD veröffentlicht gutachterliche Stellungnahme zur Auswirkung der BEKA Kapillarrohrmatten auf die Brandsicherheit baulicher Anlagen. Das von BEKA in Auftrag gegebene Gutachten bekräftigt vorherige Gutachten aus Linz und Braunschweig: BEKA Kapillarmatten stellen keine Brandgefahr dar.

Der TÜV bescheinigt:
„Für die Installation von Kapillarrohrmatten in Aufenthalts- oder Lagerräumen ergeben sich keine brandschutztechnischen Anforderungen aus den Bauordnungen der Länder, wenn die Installation nicht auf Unterdecken in Räumen mit Wasserlöschanlagen erfolgen soll. Gleiches gilt auch für alle baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung wie Hochhäuser, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen. Auch in Versammlungsräumen sind gegen die Installation von Unterdecken mit aufliegenden Kapillarrohrmatten Einwände der Brandsicherheit wegen nicht zu erheben: wenn die Unterdecke einschließlich ihrer Unterkonstruktionen, Halterungen und Befestigungen aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht und die Kapillarrohrmatten mit einer mindestens 30 mm dicken Mineralwollplatte zum Deckenhohlraum hin abgedeckt werden.“

Mit einer BEKA Flächenheizung und Flächenkühlung mittels Kapillarrohrmatten sind Sie stets auf der sicheren Seite! Das TÜV-Gutachten sowie weitere Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz finden Sie hier.